Häufige Fragen zur Weiterbildung und zur WBO Allgemeinmedizin (FAQ)
Hier beantwortet KOMPAS die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um die Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin. Beispielsweise zum Verlauf der Weiterbildung, zu Fördermöglichkeiten sowie zur Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
FAQ für ÄiW
(Stand: 26.06.2023)
Was ist die Voraussetzung, damit die Kompetenzzentren für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (KOMPAS) für mich tätig werden können?
Voraussetzung ist eine Registrierung auf der Internetseite von KOMPAS unter www.kompas-weiterbildung.de
Nach nur wenigen Klicks können Sie von unseren Angeboten profitieren. Dies ist bereits in der Endphase Ihres Praktischen Jahres möglich.
Sind die durch KOMPAS angebotenen Seminartage, Mentoring- oder Regionaltreffen kostenpflichtig?
Nein. Für die angebotenen Seminartage und die (Online)-Mentoring- und Regionaltreffen für Ärzt*innen in Weiterbildung entstehen derzeit für Sie keine Kosten.
Was sind die aktuellen Regelungen der Weiterbildungsordnung (WBO)?
Mit der geltenden Weiterbildungsordnung von 2020 müssen ÄiW 12 Monate Innere stationär, 24 Monate im Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung (dabei mindestens ein 6-Monats-Abschnitt, der nicht Innere oder Allgemeinmedizin ist), sowie 24 Monate im Bereich der hausärztlichen Versorgung, also bei Allgemeinmediziner*innen oder bei hausärztlichen Internist*innen. Hinzu kommt ein 80-Stunden-Kurs in der psychosomatischen Grundversorgung.
Die komplette Weietrbildungsordnung mit allen Regelungen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Muss ich eine bestimmte Reihenfolge der in der Weiterbildungsordnung geforderten Weiterbildungsabschnitte einhalten?
Nein, es muss keine spezielle Reihenfolge eingehalten werden.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich spezielle Fragen zur Weiterbildungsordnung habe?
Für weitergehende Fragen zur Weiterbildungsordnung steht Ihnen Frau Janine Wäscher von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter 0391 6054-7630 oder per E-Mail an weiterbildung@aeksa.de zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Förderung von ambulanten Weiterbildungsabschnitten habe?
Für Fragen zur Förderung von ambulanten Weiterbildungsabschnitten steht Ihnen Frau Claudia Hahne, Abt. Qualitäts- und Verordnungsmanagement von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unter 0391 627-6442- oder per E-Mail an claudia.hahne@kvsa.de gern zur Verfügung.
Wie hoch ist die monatliche Förderung der ambulanten Weiterbildungsabschnitte?
Die aktuelle monatliche Förderung beträgt 5.400,- EUR brutto für Ärzt*innen in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin für eine Vollzeitbeschäftigung, 40 Wochenstunden (Stand: 01/23). Die Förderung zahlt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt auf Antrag an den weiterbildende/n Arzt/Ärztin aus. Diese*r reicht ihn über das Gehalt an den/die ÄIW weiter. Weiterbildungsbefugte bekommen zudem einen Zuschuss zum Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten. Die Förderanträge und Musterarbeitsverträge sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.kvsa.de.
Ich habe bereits einen Facharzttitel erworben. Welche Weiterbildungsabschnitte werden mir durch meine Berufserfahrung bereits anerkannt?
Aktuell gilt in Sachsen-Anhalt eine Sonderregel für den so genannten Quereinstieg. Fachärzt*innen anderer Fächer können in einer verkürzten 24monatigen Weiterbildung, die ausschließlich im ambulanten hausärztlichen Bereich zu erfolgen hat, die Zulassung zur Facharztprüfung erreichen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2024 (Stand 12/21).
Wie werden absolvierte Weiterbildungsabschnitte anerkannt?
Für die Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten können Sie sich an Frau Janine Wäscher von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter 0391 6054-7630 oder per E-Mail an weiterbildung@aeksa.de wenden.
Ich plane nach Beendigung meiner Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin eine Praxisübernahme bzw. eine Anstellung. Kann ich mich dafür bereits registrieren lassen? Gibt es eine Übersicht über Praxisabgaben?
Für Fragen zur Praxisübernahme bzw. Anstellung stehen Ihnen Frau Silva Brase, Tel. 0391 627-6338 bzw. Herr Michael Borrmann, Tel. 0391 627-6335 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Einen Überblick über Praxisabgaben etc. finden Sie in der Praxisbörse unter www.sachsen-anhalt-praxisboerse.de.
Wie finde ich freie Stellen zur Weiterbildung?
Sowohl für den stationären Bereich wie auch den ambulanten Bereich in der hausärztlichen Versorgung und die Fächer der unmittelbaren Patientenversorgung bietet diese Website die Möglichkeit, freie Stellen anzeigen zu lassen – sofern Sie sich auf dieser Seite registriert haben. Über die Karte finden eingeloggte Benutzer*innen die Kontakte zu den Weiterbildungsbefugten zahlreicher Fachrichtungen, welche für die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Frage kommen, so dass Sie schnell mit potentiellen Weiterbildern Kontakt aufnehmen können. Sollten Sie für ein bestimmtes Fach, einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Ort nicht fündig werden, unterstützt Sie das KOMPAS-Team gerne bei der Stellensuche.
Bewerbe ich mich bei KOMPAS um freie Stellen?
Nein, das Bewerbungsverfahren findet ausschließlich zwischen dem potentiellen Arbeitgeber und den Bewerber*innen statt. Bitte klären Sie daher mit den Weiterbildungsbefugten bzw. den zuständigen Personalabteilungen, wie das jeweilige Bewerbungsprozedere aussieht. Lediglich bei freien Stellen des Universitätsklinikums in Halle ist KOMPAS auch in den Bewerbungsprozess eingebunden.
Welche Unterlagen benötige ich für die einzelnen Weiterbildungsabschnitte?
Sie müssen für jeden Weiterbildungsabschnitt einen Arbeitsvertrag abschließen, außerdem kann Ihr Arbeitgeber im ambulanten Bereich einen Förderantrag bei der KV Sachsen-Anhalt stellen. Unter dem Menüpunkt Formulare auf dieser Website können Sie die Unterlagen direkt mit Ihren Daten befüllen. Des Weiteren sind mit jedem Stellenwechsel Ummeldungen bei der Renten- und Krankenversicherung notwendig.
Wenn ich mich bei KOMPAS für eine bestimmte Region angemeldet habe, bin ich dann verpflichtet, in der Region zu bleiben?
Sie können die Angabe der Region, in der Sie arbeiten oder später arbeiten wollen, jederzeit aufheben oder ändern. Die Information dient vor allem dazu, Ihnen gezielt die KOMPAS-Angebote in Ihrer Region zukommen zu lassen, etwa für Mentoring- oder Regionaltreffen.
Ich bin approbierte*r Arzt/Ärztin (oder auch Facharzt/-ärztin) aus dem Ausland. Kann ich mich direkt an KOMPAS wenden für eine Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin?
Interessierte Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland müssen zunächst den Anerkennungsprozess beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und der Ärztekammer durchlaufen. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: https://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/anerkennungausland/